| Beitragsordnung |
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I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §6 der Satzung in der Fassung 25.5.2010. II. Solidaritätsprinzip Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Gründungsversammlung hat am 25.5.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Beitragsordnung wird gem. § 6 der Satzung auf der Homepage des Vereins bekannt gemacht und tritt unmittelbar danach in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich IV. Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge beträgt derzeit: Erwachsene 30,00 Euro
Jugendliche (bis 18 Jahre) 15,00 Euro
Firmen/Körperschaften 100,00 Euro
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Bei Vereinseintritt während des Jahres ist der volle Beitrag zu zahlen.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Jahresende möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
Alle Vereinsbeiträge sind während des I. Quartals eines jeden Jahres fällig. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §6 der Satzung in der Fassung 25.5.2010. |




